Gesamtverteidigung Begriff

Die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Im Rahmen dieser auf den Spannungs- und Verteidigungsfall bezogenen Gesamtverteidigung versteht man unter ziviler Verteidigung alle nichtmilitärischen Maßnahmen der Verteidigung.

Gemäß Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Oberbegriff für die militärische und die → zivile Verteidigung (Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung – Gesamtverteidigungs-Richtlinien (RRGV), 10. Januar 1989) Gesamtverteidigungs-Richtlinien (RRGV), 10. Januar 1989). Anmerkung: „Militärische Verteidigung und Zivile Verteidigung sind organisatorisch eigenständig, stehen jedoch als Gesamtverteidigung in einem unauflösbaren Zusammenhang. Militärische und zivile Seite müssen zu diesem Zweck unter gemeinsamer politischer Führung eng zusammenwirken. Gesamtverteidigung erfordert aber auch die Mitwirkung der Gesellschaft.“

Gesamtverteidigung 2.0: Wie sollte Landes- und Bündnisverteidigung gesamtstaatlich umgesetzt werden?

Seitdem Russland die Grenzen seines Nachbarn Ukraine verletzt und durch die sogenannte hybride Kriegsführung aggressiv geostrategische Interessen verfolgt, ist die europäische Friedensordnung fortwährend in Frage gestellt. Für Europa und Deutschland haben Landes- und Bündnisverteidigung wieder Konjunktur. Ein direkter militärischer Konflikt mit Russland ist zwar nicht wahrscheinlich, aber auch nicht unmöglich. Deutschland ist in der Mitte Europas unmittelbar betroffen und sollte seine Grundvorstellungen zur Gesamtverteidigung ressortgemeinsam formulieren und an die neuen Bedrohungen angepasst grundlegend überarbeiten.

Philipp Lange

https://www.baks.bund.de/de/arbeitspapiere/2018/gesamtverteidigung-20-wie-sollte-landes-und-buendnisverteidigung-gesamtstaatlich

Arbeitspapiere

Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung – Gesamtverteidigungs-Richtlinien (RRGV)

Das Bundeskabinett hat am 10. Januar 1989 die Herausgabe der auf einen Beschluß des Deutschen Bundestages vom 3. Juli 1980 zurückgehenden und unter gemeinsamer Federführung des Bundesministers des Innern und des Bundesministers der Verteidigung erarbeiteten “Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung” beschlossen. Sie sind im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl S. 107) am 16. März 1989 veröffentlicht worden und werden nunmehr auch hier bekanntgegeben.

Federführung im BMVg: VR II 6/Fü S IV 5 – Az 08-01-02

Gesetze im Internet – Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung – Gesamtverteidigungs-Richtlinien (RRGV)

Konzeption zivile Verteidigung (KZV)

„Militärische Verteidigung und Zivile Verteidigung sind organisatorisch eigenständig, stehen jedoch als Gesamtverteidigung in einem unauflösbaren Zusammenhang. Militärische und zivile Seite müssen zu diesem Zweck unter gemeinsamer politischer Führung eng zusammenwirken. Gesamtverteidigung erfordert aber auch die Mitwirkung der Gesellschaft.“

https://www.bbk.bund.de

Anlass und Zielsetzung Zivilen Verteidigung

Die letzte ressortübergreifende Neukonzeption der Zivilen Verteidigung erfolgte im Jahr 1995 und war von der sicherheitspolitischen Entspannung nach Beendigung des Kalten Krieges geprägt. Bundeseigene Strukturen und Einrichtungen der Zivilen Verteidigung wurden vielfach abgebaut und durch die (Mit-)Nutzung der Katastrophenschutzressourcen der Länder ersetzt.
Infolge der Terroranschläge 2001 und des Sommerhochwassers 2002 einigten sich Bund und Länder in der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) im Jahr 2002 auf eine „Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung“. Ziel war eine bessere Unterstützung der Länder durch den Bund bei der Vorbereitung auf (friedenszeitliche) Großschadenslagen und deren Bewältigung.
Damit verschob sich der Fokus auf Bundesebene weg von der primären Aufgabe der Zivilen Verteidigung hin zur subsidiären Aufgabe der Amts- und Katastrophenhilfe nach Artikel 35 GG. Für eine Aktualisierung der konzeptionellen Grundlagen spezifisch für die Aufgaben der Zivilen Verteidigung wurde seinerzeit kein Bedarf gesehen.
In mehr als zehn Jahren hat sich das sicherheitspolitische Umfeld weiter verändert. Eine Fokussierung auf die Unterstützung der Länder erscheint nicht mehr ausreichend. Alle Aufgaben der Zivilen Verteidigung bedürfen im Rahmen einer verantwortungsvollen gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge zumindest einer
aktuellen konzeptionellen Grundlage und planerischen Umsetzung. Die „Konzeption Zivile Verteidigung“ (KZV) ist das konzeptionelle Basisdokument für die ressortabgestimmte Aufgabenerfüllung im Bereich der Zivilen Verteidigung und zivilen Notfallvorsorge des Bundes. Die Konzeption beschreibt Zusammenhänge und Prinzipien und macht Vorgaben für die künftige Ausgestaltung der einzelnen Fachaufgaben. In einer konsequenten Ableitung von unten nach oben bzw. vom Allgemeinen zum Besonderen bildet die KZV die Basis für die weiteren Arbeiten und Planungen in den Bundesressorts.
Sie gibt den Rahmen für notwendige Anpassungen an ein sich wandelndes Sicherheitsumfeld und die damit einhergehenden Anforderungen an die Zivile Verteidigung und Notfallvorsorge des Bundes vor. Fähigkeitsorientierte Vorgaben für Organisation und Ausstattung der Zivilen Verteidigung sollen eine Weiterentwicklung auf der Grundlage eines Soll-Ist-Abgleichs ermöglichen. Präzisierungen und Ergänzungen der Vorgaben dieser KZV erfolgen in weiteren konzeptionellen bzw. strategischen Dokumenten. Deshalb ist sie kurz und allgemein gefasst. Sie verzichtet auf Details und konkrete quantitative Festlegungen; diese bleiben den oben genannten ergänzenden und präzisierenden Dokumenten (Rahmen-, Spezial-, Fachoder Fähigkeitskonzeptionen) vorbehalten.
Die KZV bildet den zivilen Gegenpart zur „Konzeption der Bundeswehr“ (KdB). Beide Dokumente gemeinsam sollen als Grundlage für eine Novelle der „Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (RRGV)“ dienen.

Historisches zur zvilen Verteidigung 50 Jahre Weißbuch 1972

An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages
Hiermit übersende ich das von der Bundesregierung beschlossene Weißbuch 1971/1972
zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Federführend ist der Bundesminister der Verteidigung.
Das Weißbuch ist dem Herrn Präsidenten des Bundesrates ebenfalls zugeleitet worden.

Brandt

Hier im Original: Weißbuch zur zivilen Verteidiugung der Bundesrepublik Deutschland 1972

Zivilschutz

Zivilschutz ist die Aufgabe des Bundes, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Behördliche Maßnahmen ergänzen die Selbsthilfe der Bevölkerung. Zum Zivilschutz gehören insbesondere der Selbstschutz, die Warnung der Bevölkerung, der Schutzbau, die Aufenthaltsregelung, der Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11 ZSKG, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit, Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut. (vgl. § 1 ZSKG).

Anmerkung: Zur Durchführung der Maßnahmen im Zivilschutz greift der Bund auf

die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes der Länder zurück, die hierfür ergänzend ausgestattet und ausgebildet werden. (vgl. § 11 ZSKG).

https://www.bbk.bund.de

Die schwedische Landesverteidigung

https://www.e-periodica.ch/cntmng?pid=sol-001:1967:43::933

Die allgemeine Wehrpflicht in Finnland

https://finlandabroad.fi/web/deu/allgemeine-wehrpflicht

Der österreichische Wehr- und Zivildienst

https://www.bmeia.gv.at/gk-los-angeles/service-fuer-buergerinnen/wehr-und-zivildienst

Der Verteidigungsplan Deutschland (25.01.2024)

https://www.bmvg.de/de/aktuelles/nato-verbuendete-in-vilnius-geschlossen-und-solidarisch-5653174

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